Der
kostenlose Webimpressum-Generator von digitale informationssysteme
erstellt anhand einer Liste mit den häufigsten Berufs- und Rechtsformen
ein Musterimpressum, an dem sich Anbieter bei der Erstellung ihrer Internetseite
orientieren können. Dieses Impressum erhebt aber keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Zudem besteht ein Haftungsausschluss. Weiteres
unter: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Nach
Inkrafttreten des neuen § 6 TDG kam es in Deutschland zu einer wahren
Serie von Abmahnungen. Mittlerweile existiert die Netzinitiativehttp://www.Abmahnungswelle.de,
auf deren Internetseite eine Erläuterung der Abmahnungspraxis, sowie
Hinweise zu einer möglichen Reaktion auf eine solche Abmahnung nachgelesen
werden können.
Wenn
Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, können
Sie sich bei Berufs- oder Verbraucherverbänden oder von einem Rechtsanwalt
hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten und gegebenenfalls vertreten
lassen.