Für
den Kunden:
Bei der Bestellung sollten Sie sämtliche Dokumente über den Vertragsschluss,
insbesondere die aktuellen Vertragsbedingungen ausdrucken, durchlesen und
gut aufbewahren. So kennen Sie ihre Rechte im Falle eines Streites mit dem
Verkäufer und verfügen über die notwendigen Unterlagen, um
Ihre Rechte zu belegen.
Für
den Unternehmer:
Im Streitfall werden Sie verpflichtet sein, nachzuweisen, dass Sie Ihren Kunden
über deren Widerrufsrecht belehrt haben. Sofern Sie Ihren Kunden in einer
eMail deren Bestellung positiv bestätigen, können Sie in derselben
eMail ihren Kunden umfassend entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren
oder auf einen Link verweisen, unter dem die Informationen abgerufen werden
können. Um beweisen zu können, dass Sie ihren Informationspflichten
nachgekommen sind, sollten Sie für diese eMail eine automatische Empfangsbestätigung
im Mailprogramm aktivieren, wodurch Sie einen Beleg für den Zugang erhalten.
Sie können auch einen Button auf der Webseite installieren, mit dem der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges bestätigt, dass er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Die Betätigung dieses Buttons kann in Logfiles protokolliert werden, was einen Beleg für die Kenntnisnahme des Kunden darstellt.