Fragen
zum Immobilienerwerb in Frankreich? |
Grenzüberschreitende Sprechstunden zu Fragen rund um den Immobilienerwerb in Frankreich Wer als Deutscher ein Haus oder eine Immobilie in Frankreich erworben hat oder noch erwerben will und Fragen zum dort geltenden Kauf, Steuer- und Erbrecht hat, erhält ab dem 7. Dezember einmal im Monat kompetente Informationen aus erster Hand. Gilt ein deutsches Testament im Erbfall auch für ein in Frankreich erworbenes Haus? Wo sind bei einem Wohnsitzwechsel nach Frankreich die Steuern zu entrichten? Wie funktioniert ein französischer Vorvertrag beim Erwerb einer Immobilie? Antworten auf diese und andere Fragen geben
Ort:
EURO-INFO-VERBRAUCHER e.V., Frabrikstraße
11 in Kehl Auch
wenn eine Voranmeldung nicht zwingend erforderlich ist, empfehlen wir,
rechtzeitig Veranstalter der Sprechstunden ist das Kompetenzzentrum für grenzüberschreitende und europäische Fragen: Das Kompetenzzentrum, das offen ist für Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Politik, vereint vier grenzüberschreitende Institutionen rund um den Rehfusplatz:
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