Bestimmungen für dauerhaft in Deutschland lebende EU-Bürger

Wer seinen Wohnsitz etwa von Frankreich nach Deutschland verlegt, der ist weder verpflichtet seinen Führerschein der Klasse B in eine deutsche Fahrerlaubnis umzutauschen noch ihn bei einer Behörde registrieren zu lassen. Deutschland als „Aufnahmestaat“ ist verpflichtet den nationalen Führerschein eines anderen EU-Mitgliedsstaates anzuerkennen.

Der Aufnahmestaat (in unserem Fall Deutschland) kann jedoch, wenn Zweifel an den Bedingungen für die Ausstellung des Führerscheins aufkommen, das Herkunftsland des Führerscheininhabers auffordern die Gültigkeit des Papiers zu überprüfen. Das kann theoretisch zur Zurücknahme der Fahrlizenz führen.

Bis vor kurzem war es so, dass die Vergabe des Führerscheins durch ein Mitgliedsland der EU daran geknüpft war, dass der Führerschein-Erwerber dort auch seinen „ordentlichen Wohnsitz“ hat (vgl. Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG).

Unter „ordentlichem Wohnsitz“ versteht man in der EU den Ort, an dem eine Person wegen beruflicher und/oder persönlicher Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt. Als ordentlicher Wohnsitz kann der Ort der persönlichen Bindungen gelten, wenn jemand sich abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhält, aber regelmäßig zu diesem Wohnsitz zurück kehrt. Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge.

Inzwischen ist es jedoch auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unerheblich, wo der EU-Bürger zum Zeitpunkt des Führerschein-Erwerbs seinen Wohnsitz hatte. Demnach besteht eine grundsätzliche Anerkennungspflicht für den Führerschein auch dann, wenn das Wohnsitz-Land und das Land, in dem der Führerschein erworben wurde, nicht identisch sind - vorausgesetzt, beide Länder sind Mitglied der EU (sog. Kapper-Entscheidung, Urteil vom 29. April 2004 des EuGH, C-476/01). Auf Grund dieser Rechtsprechung ist es ohne Weiteres möglich, das Land in dem man seinen Führerschein erwerben möchte, nach ökonomischen Kriterien frei auszuwählen, also ihn dort zu machen. wo er am günstigsten ist.

* Mögliche Ausnahmen für die Anerkennung von Führerscheinen

* Umtausch- und Registrierungspflicht: ja oder nein?

* Bestimmungen zu Führerscheinen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten

Bestimmungen zu Fällen von Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins muss ein neues Dokument bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates beantragt werden, in dem sich der ordentliche Wohnsitz (s.o.) befindet. Gegebenenfalls muss eine Bescheinigung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaates vorgelegt werden, die ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat.

_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein _ Februar 2005 _

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