Folgen von Ordnungswidrigkeiten für Ihnhaber von ausländischen Führerscheinen

a) in Deutschland

Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer oder Deutscher (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland, so wird diese ab einem Betrag von 40,00 € in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so erlischt bei einer ausländischen Fahrerlaubnis das Recht zum Fahren innerhalb Deutschlands. Hintergunrd hierfür ist, dass der deutsche Staat keine Befugnis hat, die ausländische Fahrerlaubnis zurückzuziehen.

b) im Ausland

Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in einem anderen Land, hängen die Folgen von den nationalen polizeilichen und verwaltungstechnischen Praktiken ab, die von Staat zu Staat freilich stark variieren.

Strafzettel werden bald EU-weit eingetrieben! Mehr dazu unter http://www.euroinfo-kehl.com/d/euroinfoverbraucher.htm auf „Tipps“ und danach „Auto“ klicken!)


* Bestimmungen für Frankreich-Reisende


_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein _ Februar 2005 _

zurück