Bestimmungen zur MPU (umgangssprachlich "Idiotentest")

In zahlreichen Mitgliedstaaten ist der Erwerb des Führerscheins an eine ärztliche Untersuchung geknüpft. Jedoch müssen weder in Deutschland noch in Frankreich Erst-Erwerber zu einer solchen medizinischen Untersuchung - mit Ausnahme des in Deutschland erforderlichen Sehtest.
Zweit-Erwerber müssen dagegen auch in Deutschland in der Regel zu einer ärztlichen Untersuchung. Es stellt sich daher die Frage, ob für sie - etwa nach einem Entzug des Führerscheins - die Möglichkeit besteht ihn in einem Staat wiederzuerlangen, der keine medizinische Untersuchung verlangt. Können also medizinische Prüfungen und psychotechnische Tests, wie sie für Frankreich Voraussetzung sind, oder die in Deutschland erforderliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU / umgangssprachlich „Idiotentest“) umgangen werden?
Nein, jedenfalls nicht auf Dauer. Das Beispiel Deutschland zeigt es. „Knackpunkt“ ist hier die grundsätzliche Möglichkeit zur Heranziehung zur MPU. Die Straßenverkehrsbehörde ist nämlich bei begründetem Anlass befugt, die Fahrtüchtigkeit des Betroffenen überprüfen zu lassen. Dieser Anlass ergibt sich bereits aus dem Eintrag im Bundesverkehrszentralregister. Die Eintragung darüber, dass diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung noch aussteht, ist eine Eintragung zur Person und nicht zum Führerschein, den man hat.

Zwar kann, wie erläutert, nach der sog. Kapper-Entscheidung (s.o.) eine neue Führerscheinprüfung im EU-Ausland abgelegt werden, und das EU-Mitgliedsland, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz hat, muss den so erworbenen Führerschein anerkennen, so dass man damit grundsätzlich in Deutschland fahren darf. Doch die MPU kann man auf Dauer nicht umgehen.

Vielmehr ist es so, dass auf Grund dieser EuGH-Entscheidung insbesondere an Grenzübergängen verstärkt Verkehrskontrollen statt finden mit dem Ziel Zweit-Erwerber ohne MPU ausfindig zu machen. Betroffene Autofahrer müssen damit rechnen, dass der Mitgliedstaat, in dem sie den neuen Führerschein erworben haben, von der deutschen Behörde aufgefordert wird diesen Führerschein zurück zu nehmenWeiterhin wird veranlasst, dass Inhaber solcher Führerscheine ohne MPU von der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgefordert werden sich der MPU zu unterziehen. Macht man dies nicht, wird man als ungeeignet zum Führen eines PKW angesehen. Der ausländische, neue Führerschein wird eingezogen.


_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein _ Februar 2005 _

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