Der Europäische Führerschein
(Stand: Januar 2005)

Europas Bürger sind mobil. Wer aus einem EU-Land kommend in ein anderes Land der EU fährt oder seinen Wohnsitz dauerhaft von einem in ein anderes EU-Land verlegt, fragt sich, ob und inwieweit sein nationaler Führerschein weiterhin gilt. Muss ich meinen nationalen Führerschein etwa umschreiben lassen, damit er auch in dem „Aufnahmestaat“ gilt? Muss ich die Fahrerlaubnis womöglich bei einer Behörde registrieren lassen?

Diese und andere Fragen stellen sich sowohl Autofahrer aus dem EU-Ausland, die in Deutschland unterwegs sind, als auch Deutsche, die mit dem Auto durch EU-Ausland reisen oder dort leben und ein Auto nutzen. Solange die Regelungen für Fahrlizenzen in der Europäischen Union nicht harmonisiert sind, ist ein detaillierter Blick auf die geltenden deutschen wie europäischen Vorschriften sowie auf die Rechtsprechung unabdingbar. Hier eine Übersicht:

Bestimmungen für Reisende innerhalb der EU
Grundsätzlich kann jeder Unionsbürger ohne Einschränkungen mit seinem nationalen PKW-Führerschein, d.h. der Klasse B, der von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat der EU fahren. Die nationalen Führerscheine werden mit wenigen Ausnahmen gegenseitig anerkannt.

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