Neue Verordnung der EU für den Vertrieb von Neuwagen und Ersatzteilen

Sie wollen ein neues Auto kaufen, sind sich aber über die Marke noch unschlüssig? Gute Nachricht! Seit dem 1. Oktober 2002 (bzw. 1. Oktober 2003, berücksichtigt man die einjährige Umsetzungsfrist) darf jeder Autohändler mehrere Marken gleichzeitig verkaufen. So können Sie also sehr leicht und in aller Ruhe einerseits an ein- und demselben Ort unterschiedliche Marken vergleichen, andererseits (aber erst ab dem 1. Oktober 2005) die von verschiedenen Autohändlern für das gleiche Automodell innerhalb eines Verkaufsgebietes festgesetzten Preise. Von diesem Zeitpunkt an wird der Autohandel nämlich nicht mehr auf ein bestimmtes Verkaufsgebiet begrenzt sein; das bedeutet, dass Autohändler Standorte dort eröffnen können, wo sie wollen, sowohl im Inland als auch im EU-Ausland.
Folgenden Vorteil könnten Sie ebenfalls aus dieser neuen Gruppenfreistellungsverordnung ziehen, die die Europäische Kommission am 31. Juli 2002 verabschiedet hat (Nr. 1400/2002 Abl/EG v. 1.08.2002): die Kosten für das Ersetzen von Einzelteilen könnten niedriger werden. Der Autohändler bzw. die Werkstatt (der Autohändler kann nämlich frei entscheiden, ob er einen Subunternehmer für die Reparaturarbeiten verpflichtet) sind nicht mehr verpflichtet, die Ersatzteile beim Hersteller zu kaufen und können sich also an Einzelteilhersteller wenden, die die Teile in der Regel zu niedrigeren Preisen anbieten.

Die durch die Umsetzung dieser neuen Verordnung entstehende Konkurrenz bedeutet also insgesamt für Sie, dass die Endpreise sinken werden.