Sie wollen
ein neues Auto kaufen, sind sich aber über die Marke noch unschlüssig?
Gute Nachricht! Seit dem 1. Oktober 2002 (bzw. 1. Oktober 2003, berücksichtigt
man die einjährige Umsetzungsfrist) darf jeder Autohändler mehrere
Marken gleichzeitig verkaufen. So können Sie also sehr leicht und in
aller Ruhe einerseits an ein- und demselben Ort unterschiedliche Marken vergleichen,
andererseits (aber erst ab dem 1. Oktober 2005) die von verschiedenen Autohändlern
für das gleiche Automodell innerhalb eines Verkaufsgebietes festgesetzten
Preise. Von diesem Zeitpunkt an wird der Autohandel nämlich nicht mehr
auf ein bestimmtes Verkaufsgebiet begrenzt sein; das bedeutet, dass Autohändler
Standorte dort eröffnen können, wo sie wollen, sowohl im Inland
als auch im EU-Ausland.
Folgenden Vorteil könnten Sie ebenfalls aus dieser neuen Gruppenfreistellungsverordnung
ziehen, die die Europäische Kommission am 31. Juli 2002 verabschiedet
hat (Nr. 1400/2002 Abl/EG v. 1.08.2002): die Kosten für das Ersetzen
von Einzelteilen könnten niedriger werden. Der Autohändler bzw.
die Werkstatt (der Autohändler kann nämlich frei entscheiden, ob
er einen Subunternehmer für die Reparaturarbeiten verpflichtet) sind
nicht mehr verpflichtet, die Ersatzteile beim Hersteller zu kaufen und können
sich also an Einzelteilhersteller wenden, die die Teile in der Regel zu niedrigeren
Preisen anbieten.
Die durch die Umsetzung dieser neuen Verordnung entstehende Konkurrenz bedeutet also insgesamt für Sie, dass die Endpreise sinken werden.