Umzug nach Frankreich - bleibt mein deutscher Führerschein gültig?
Grundsätzlich gilt ein in einem Mitgliedstaat der EU erworbener Führerschein
europaweit und zeitlich unbefristet. Dies gilt sowohl für die neuen Führerscheine
im Scheckkartenformat als auch für die alte Fahrerlaubnis.
Wenn ein EU-Bürger seinen ständigen Wohnsitz in ein anderes Mitgliedsland
verlegt, kann er seinen alten nationalen Führerschein weiter benutzen,
ihn aber auch in einen nationalen Führerschein seines neuen Aufenthaltslandes
umtauschen.
Der französische Code de la Route sieht jedoch zwei Fälle vor, in
denen dieser Umtausch zwingend notwendig wird:
a) Der Führerschein wurde erstmals in einem Nicht-EU-Land erworben und später umgetauscht. (Artikel R222-1)
b) Der Inhaber begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Einzug oder Beschränkung der Fahrerlaubnis oder einen Punkteabzug nach dem französischen Strafpunktesystem nach sich zieht.
Einen
französischen Führerschein können Sie bei der für Ihren
Wohnsitz zuständigen préfecture beantragen.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Falls Sie der Aufforderung zum Umtausch nicht nachkommen, müssen Sie
mit einer Geldstrafe rechnen.
Stand: 11.07.2001