Einheitliche Europäische Kfz-Zulassungspapiere!

 

Mit Verabschiedung der Richtlinie 1999/37/EG vom 29.04.1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge wurde vom Rat der Europäischen Union ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der unterschiedlichen Kfz-Zulassungsverfahren innerhalb der EU vollzogen. Diese Richtlinie trat am 31.05.2004 in Kraft und musste daher bis zum 01.06.2004 in das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates der Europäischen Union umgesetzt werden.

Bisher war lediglich ein Teil des Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge innerhalb der EU geregelt worden. So konnte seit 1996 die „EU-Typengenehmigung“ ( auch COC-Papier, certificate of conformity genannt) in vielen Fällen die Zulassung eines Neuwagens innerhalb der EU vereinfachen, da seither die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Typengenehmigungen in allen anderen Mitgliedstaaten bei der Zulassung eines Kfz anerkannt werden müssen.
Ansonsten musste für die Zulassung eines Fahrzeugs in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union allerdings den jeweiligen nationalen Anforderungen entsprochen werden.

Mit Hilfe der neuen Zulassungsdokumente sollen die Kontrollen der nationalen Behörden vereinfacht, der freie Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten erleichtert und somit das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden.

Die in Zukunft von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgestellten Fahrzeugdokumente müssen einem im Anhang der Richtlinie aufgeführten zweiteiligen Modell entsprechen, ähnlich dem deutschen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Auf diesem Weg soll bei der Zulassung eines Kfz in einem anderen Staat der EU die Überprüfung des rechtmäßigen Eigentümers, insbesondere wenn die Zulassungsbescheinigung nicht auf den Namen des Antragstellers ausgestellt ist, erleichtert werden.

Während der erste Teil dieser europäischen Zulassungsbescheinigung (ähnlich dem deutschen Fahrzeugschein) den Straßenverkehr betrifft, ist der zweite Teil (ähnlich dem Fahrzeigbrief) für Neuzulassungen eines Kfz bestimmt. Die einzelnen Mitgliedstaaten können eine nur aus dem ersten Teil bestehende Zulassungsbescheinigung ausstellen, wenn bei Unterwegskontrollen ein Zugang zum Fahrzeugzulassungsregister möglich ist. Einige Staaten werden daher auf den zweiten Teil verzichten.

Aber Achtung: Wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu erwerben, informieren Sie sich vorher über die rechtlichen Aspekte der Eigentumsübertragung! Bei Erwerb eines Fahrzeugs in Deutschland sollten Sie unbedingt darauf bestehen, den Fahrzeugbrief zu erhalten! So wird z.B. im Falle einer Beleihung eines Fahrzeugs von den Banken der Fahrzeugbrief einbehalten, damit der Kreditnehmer nicht mehr frei über das Fahrzeug verfügen und es z.B. nicht verkaufen kann.

In Deutschland werden ab dem 01.10.2005 bei Änderungen und Neuzulassungen die neuen europäischen Zulassungspapiere ausgestellt werden, und zwar in dem o.g. zweiteiligen Modell. Somit wird die Unterscheidung Fahrzeugschein (Teil 1) und Fahrzeugbrief (Teil 2) in Deutschland beibehalten werden. Die alten deutschen Dokumente behalten zunächst Ihre Gültigkeit.

In Frankreich werden die neuen europäischen Zulassungspapiere bereits seit dem 1. Juni 2004 für Neuzulassungen oder bei Änderungen ausgestellt. Ab dem 1. Juli 2004 werden diese neuen Zulassungspapiere ebenfalls für Mofas gelten.

Im folgenden finden Sie eine Abbildung der französischen Version dieser neuen europäischen Zulassungspapiere:

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