Strafzettel werden bald EU-weit eingetrieben

Strafzettel werden bald EU-weit eingetrieben

Die EU-Justizminister der 15 EU-Staaten haben am 8. Mai 2003 in Brüssel beschlossen, dass die Mitgliedstaaten Strafzettel und Bußgelder künftig länderübergreifend gegenseitig eintreiben können. Diese neue Regelung soll für Geldstrafen und Geldbußen ab 70,00 € gelten und eine Liste von 39 Delikten von Sachbeschädigung und Betrug bis Körperverletzung aber auch Verkehrsverstöße abdecken. Allerdings muss dieser Beschluss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sei nach Angaben des Bundesjustizministeriums erst nach der Sommerurlaubssaison 2003 zu rechnen.

Wer beispielsweise im Urlaub zu schnell fährt und geblitzt wird ohne direkt bezahlen zu müssen, wird in Zukunft die Zahlungsaufforderung von den eigenen Behörden zugestellt bekommen.

Aber auch jetzt schon gilt: Halten Sie sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen und vermeiden Sie Knöllchen fürs Falschparken. Informieren Sie sich vor einem Urlaub in einem anderen Land über die dort geltenden Verkehrsregeln. Auch die Höhe der Bußgelder kann von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich ausfallen.

Sollten Sie tatsächlich mal einen Strafzettel bekommen und dieser auch gerechtfertigt sein, sollten Sie auch die Auslands-Bußgelder zahlen um so eventuell noch größeren Ärger zu vermeiden.
Z. B. können in Italien Bußgelder noch fünf Jahre später eingetrieben werden. Erhöhte Gebühren oder sogar die Beschlagnahmung des Autos bei erneuter Einreise ins Land können die Folge sein. Auch die niederländischen Behörden scheinen Bußgelder in Deutschland mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln einzutreiben.