Aufklärungspflichten gegenüber nicht in Frankreich lebende Bankkunden

Nach einem Urteil des Berufungsgerichts in Caen müssen französische Banken diejenigen ihrer Kunden, die nicht in Frankreich leben, über ihre "normalen" vertraglichen Aufklärungspflichten hinaus auch über steuerliche Aspekte aufklären: Sobald der Kunde die Bank mit der Anlage von Vermögenswerten beauftrage, müsse die Bank ihn auf mögliche bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen hinweisen, die für den Kunden mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich von Bedeutung sein könnten. Versäume die Bank dies, so müsse sie dem Kunden den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

Quelle: CA Caen 20 juin 2002 N° 00-220, 1e ch., Crédit Lyonnais c/ Minshull RJF 2/03 n° 192