Grenzüberschreitende Überweisungen ab dem 1. Juli 2003 günstiger!

Fragen Sie den Empfänger nach IBAN und BIC!!!

Seit dem 1. Juli 2003 dürfen Banken für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Eurozone keine höheren Gebühren mehr in Rechnung stellen als für nationale. Eine Überweisung von Stuttgart nach Paris darf also nur noch so viel kosten wie eine Überweisung von Stuttgart nach Hamburg.
Diese Regelung gilt zur Zeit für Überweisungen bis zu einer Höhe von 12.5000 € und wird ab dem 1. Januar 2006 auf Überweisungen bis zu einer Höhe von 50.000 € ausgedehnt.

Voraussetzungen:

Der Auftraggeber muss der angewiesenen Bank IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code), auch SWIFT-CODE genannt, mitteilen, um so eine rasche und eindeutige Identifizierung der Empfängerbank zu ermöglichen.

Schecks werden von dieser Regelung nicht erfasst!

Tipp:

Erfragen Sie beim Empfänger der Überweisung IBAN und BIC der Empfängerbank, bevor Sie die Überweisung in Auftrag geben und vermeiden Sie Zahlungen per Scheck!!!


Hinweis:

Bereits seit dem 1. Juli 2002 dürfen Banken für grenzüberschreitende Zahlungen per ec- oder Kreditkarte sowie Barabhebungen an Geldautomaten keine höheren Gebühren mehr erheben als für die gleichen Transaktionen im Inland.


Für Deutschland hat die IBAN eine einheitliche Länge von 22 Stellen und setzt sich zusammen aus:

 

ISO-Alpha-
Ländercode
(zweistellig)
Prüfziffer
(zweistellig)
Bankleitzahl
(achtstellig)
Kontonummer
(auf 10 Stellen mit Vornullen aufgefüllte Kontonumer)
DE
76
 600 500 50
 00000xxxxx