Neues Urteil im Bereich der Kreditkarten-Zahlungen
Seit einem BGH-Urteil vom 24.9.2002 (XI ZR 420/01) können Kreditkarten-Zahlungen
nicht mehr widerrufen werden, da der Inhaber mit seiner Unterschrift dem
Empfänger einen Zahlungsanspruch als gleichwertigen Bargeldersatz
einräumt.
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