Neues Urteil im Bereich der Kreditkarten-Zahlungen


Seit einem BGH-Urteil vom 24.9.2002 (XI ZR 420/01) können Kreditkarten-Zahlungen nicht mehr widerrufen werden, da der Inhaber mit seiner Unterschrift dem Empfänger einen Zahlungsanspruch als gleichwertigen Bargeldersatz einräumt.