Grenzüberschreitende Zahlungen
mit Kreditkarte werden ab dem 1. Juli 2002 günstiger
Ab
dem 1. Juli 2002 darf Ihr Kreditinstitut Ihnen für Zahlungen, die
Sie mit Ihrer Kreditkarte im Ausland (in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, der bereits den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt
hat) vornehmen, Gebühren nur noch in gleicher Höhe in Rechnung
stellen wie es dies für Zahlungen, die Sie im Inland per Kreditkarte
getätigt haben, tut.
Achtung: Erst ein Jahr später, am 1. Juli 2003, wird diese Regelung
auch auf grenzüberschreitende Überweisungen Anwendung finden.
Schecks kommen nicht in den Genuss einer (Kosten-)Erleichterung und bleiben
sehr kostspielig.
Ratschlag: Vermeiden Sie im Ausland Zahlungen per Scheck!
Die Höchstsumme für Zahlungen wurde für beide Fälle
(Zahlung per Karte oder Banküberweisung) auf 12.500 festgelegt.
Diese Summe wird zum 1. Januar 2006 auf 50.000 erhöht.
Die Senkung der Bankgebühren für grenzüberschreitende Transaktionen
beruht auf der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 19.12.2001
(CE/2001). |