Grenzüberschreitende Zahlungen mit Kreditkarte werden ab dem 1. Juli 2002 günstiger

 

Ab dem 1. Juli 2002 darf Ihr Kreditinstitut Ihnen für Zahlungen, die Sie mit Ihrer Kreditkarte im Ausland (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der bereits den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt hat) vornehmen, Gebühren nur noch in gleicher Höhe in Rechnung stellen wie es dies für Zahlungen, die Sie im Inland per Kreditkarte getätigt haben, tut.

Achtung: Erst ein Jahr später, am 1. Juli 2003, wird diese Regelung auch auf grenzüberschreitende Überweisungen Anwendung finden.


Schecks kommen nicht in den Genuss einer (Kosten-)Erleichterung und bleiben sehr kostspielig.

Ratschlag: Vermeiden Sie im Ausland Zahlungen per Scheck!

Die Höchstsumme für Zahlungen wurde für beide Fälle (Zahlung per Karte oder Banküberweisung) auf 12.500 € festgelegt. Diese Summe wird zum 1. Januar 2006 auf 50.000 € erhöht.

Die Senkung der Bankgebühren für grenzüberschreitende Transaktionen beruht auf der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft vom 19.12.2001 (CE/2001).