Sommerschlussverkauf
im deutsch-französischen Grenzgebiet ab dem 30. Juni 2004!
Worauf Sie achten sollten Der 6-wöchige Sommerschlussverkauf in Frankreich beginnt dieses Jahr je nach Département ab dem 23. Juni 2004. In den Regionen Ober- und Niederrhein können Sie vom 30. Juni bis zum 7. August 2004 Schnäppchen einkaufen. Für alle anderen Départements finden Sie die Termine unter http://www.minefi.gouv.fr/DGCCRF/02_actualite/soldes_ete04.htm. Hier einige Hinweise, die Sie bei Ihren Schlussverkaufseinkäufen in Frankreich beachten sollten: Auch beim Schlussverkauf haben Händler gewisse Regeln zu beachten. Grundsätzlich hat der Kunde beim Kauf während des Schlussverkaufs die selben Gewährleistungsansprüche wie außerhalb der Schlussverkaufswochen, was versteckte Herstellungsfehler und den Kundendienst betrifft. Das
bedeutet: Sollten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu Tage
treten (d. h. Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen können),
ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Artikel umzutauschen, oder
den Kaufpreis rückzuerstatten. Die Aussage „Schlussverkaufware
vom Umtausch ausgeschlossen (soldes, articles ni repris ni échangés)“
kann sich nur auf ausdrücklich als fehlerhaft gekennzeichnete Ware
oder auf den sog. Kulanzumtausch bei Nichtgefallen der Ware beziehen.
Für ein mangelhaftes Produkt gelten Ihre Gewährleistungsansprüche.
Umgekehrt können Sie diese aber bei äußerlich erkennbaren
Fehlern nicht geltend machen. Folgendes muss auf dem Preisetikett deutlich lesbar sein:
Hier noch ein paar Tipps zum Einkauf:
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