Der
6-wöchige Winterschlussverkauf in Frankreich beginnt dieses Jahr
je nach Département ab dem 12. Januar 2005.
In den Regionen Ober- und Niederrhein können Sie vom 12.Januar
bis zum 22. Februar 2005 Schnäppchen einkaufen. Für alle anderen
Départements finden Sie die Termine unter
http://www.finances.gouv.fr/DGCCRF/02_actualite/soldes_hiver05.htm?ru=02
Hier einige Hinweise, die Sie bei Ihren Schlussverkaufseinkäufen
in Frankreich beachten sollten:
Auch beim Schlussverkauf haben Händler gewisse Regeln zu beachten.
Grundsätzlich hat der Kunde beim Kauf während des Schlussverkaufs
die selben Gewährleistungsansprüche wie außerhalb der
Schlussverkaufswochen, was versteckte Herstellungsfehler und den Kundendienst
betrifft.
Das bedeutet: Sollten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel
zu Tage treten (d. h. Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen können),
ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Artikel umzutauschen, oder
den Kaufpreis rückzuerstatten. Die Aussage „Schlussverkaufware
vom Umtausch ausgeschlossen (soldes, articles ni repris ni échangés)“
kann sich nur auf ausdrücklich als fehlerhaft gekennzeichnete Ware
oder auf den sog. Kulanzumtausch bei Nichtgefallen der Ware beziehen.
Für ein mangelhaftes Produkt gelten Ihre Gewährleistungsansprüche.
Umgekehrt können Sie diese aber bei äußerlich erkennbaren
Fehlern nicht geltend machen.
Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau überprüfen!
Folgendes muss auf dem Preisetikett deutlich lesbar sein:
Außerdem
muss die preisreduzierte Ware den Hinweis „soldes“ (=Schlussverkauf)
tragen und deutlich von nicht-reduzierter Ware zu unterscheiden sein.
Aber: Ein allgemeine Bekanntmachung reicht aus, wenn die Ermäßigung
oder der neue Preis für alle Artikel gleich hoch ist, z.B. 10% auf
alle Artikel in einem bestimmten Regal.
Hier noch ein paar Tipps zum Einkauf:
- Achten
Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis, allen Ermäßigungen
zum Trotz;
- Wenn
Sie am tatsächlichen Preisnachlass zweifeln, fragen Sie einen Verkäufer;
- Bewahren
Sie nach Ihrem Einkauf immer den Kassenzettel gut auf. Dieser wird bei
einer Reklamation vom Händler auf jeden Fall verlangt werden.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christian Tiriou
Deutsch-Französisches Verbraucherzentrum
Tel : 0820 200 999
[email protected]
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