Winterschlussverkauf im deutsch-französischen Grenzgebiet ab dem 12. Januar 2005!
Worauf Sie achten soll
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Der 6-wöchige Winterschlussverkauf in Frankreich beginnt dieses Jahr je nach Département ab dem 12. Januar 2005.
In den Regionen Ober- und Niederrhein können Sie vom 12.Januar bis zum 22. Februar 2005 Schnäppchen einkaufen. Für alle anderen Départements finden Sie die Termine unter

http://www.finances.gouv.fr/DGCCRF/02_actualite/soldes_hiver05.htm?ru=02


Hier einige Hinweise, die Sie bei Ihren Schlussverkaufseinkäufen in Frankreich beachten sollten:
Auch beim Schlussverkauf haben Händler gewisse Regeln zu beachten. Grundsätzlich hat der Kunde beim Kauf während des Schlussverkaufs die selben Gewährleistungsansprüche wie außerhalb der Schlussverkaufswochen, was versteckte Herstellungsfehler und den Kundendienst betrifft.
Das bedeutet: Sollten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu Tage treten (d. h. Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen können), ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Artikel umzutauschen, oder den Kaufpreis rückzuerstatten. Die Aussage „Schlussverkaufware vom Umtausch ausgeschlossen (soldes, articles ni repris ni échangés)“ kann sich nur auf ausdrücklich als fehlerhaft gekennzeichnete Ware oder auf den sog. Kulanzumtausch bei Nichtgefallen der Ware beziehen. Für ein mangelhaftes Produkt gelten Ihre Gewährleistungsansprüche. Umgekehrt können Sie diese aber bei äußerlich erkennbaren Fehlern nicht geltend machen.
Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau überprüfen!
Folgendes muss auf dem Preisetikett deutlich lesbar sein:

  • durchgestrichener alter Preis (niedrigster Preis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor offiziellem Beginn des Schlussverkaufs angegeben war);
  • neuer Preis;
  • Höhe der Ermäßigung.

Außerdem muss die preisreduzierte Ware den Hinweis „soldes“ (=Schlussverkauf) tragen und deutlich von nicht-reduzierter Ware zu unterscheiden sein.
Aber: Ein allgemeine Bekanntmachung reicht aus, wenn die Ermäßigung oder der neue Preis für alle Artikel gleich hoch ist, z.B. 10% auf alle Artikel in einem bestimmten Regal.


Hier noch ein paar Tipps zum Einkauf:

  • Achten Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis, allen Ermäßigungen zum Trotz;
  • Wenn Sie am tatsächlichen Preisnachlass zweifeln, fragen Sie einen Verkäufer;
  • Bewahren Sie nach Ihrem Einkauf immer den Kassenzettel gut auf. Dieser wird bei einer Reklamation vom Händler auf jeden Fall verlangt werden.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christian Tiriou
Deutsch-Französisches Verbraucherzentrum
Tel : 0820 200 999
[email protected]


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