Nepp statt Bargeldgewinne

Seit Jahren werden Deutsche und Franzosen mit Gewinnbenachrichtigungen überhäuft. Die entsprechende Post ist professionell aufgemacht: ein großer Bargeldgewinn direkt neben dem Namen des Adressaten, dies alles versehen mit dem Hinweis, eine Rechtsperson bürge für den korrekten Ablauf der Auszahlung usw.

Im selben Briefumschlag sind regelmäßig bunte Prospekte und Bestellscheine für Produkte aller Art: kleine Haushalts- und Reinigungsgeräte, Schmuck usw. In Anbetracht des großen Bargeldgewinns sehen viele Verbraucher zweimal hin und nicht wenige tun, was das Unternehmen von ihnen erwartet: In der Hoffnung auf den Gewinn geben die Verbraucher Bestellungen (häufig im Wert unter 50,- DM) auf. -Was folgt, ist die Warenlieferung, vom angekündigten Gewinn aber keine Spur. Die Firmen bearbeiten einerseits die Bestellungen, führen reine Gewinnanforderungen jedoch sofort dem Papierkorb zu. - Es geht also einzig um den Absatz von Waren.

Neben Gewinnversprechen sind häufig auch unbestellte Warenzusendungen zu beobachten. Hierbei werden Verbraucher durch Mahnungen "aus heiterem Himmel" verunsichert: Den Privatpersonen geht dabei völlig überraschend eine "2." oder "3. Mahnung" für nie bestellte Waren zu. Die Rechtslage hat sich seit dem 1. Juni 2000 in Deutschland mit dem In- Kraft-Treten des Fernabsatzgesetzes zwar verbessert. Das Widerrufsrecht beträgt nun 14 Tage und die Firmen können nun sogar dazu verurteilt werden, den angekündigten Gewinn auszuzahlen! Spektakuläre Gewinnbenachrichtigungen bleiben aber auch weiterhin nicht aus. Die Firmen haben ihren Sitz zum Teil im europäischen Ausland, was ein Eingreifen erschwert. Gerade bei einem Sitz außerhalb Deutschlands sollte man die Hände deshalb von derlei Post lassen.

Bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl füllen die entsprechenden Reklamationen ganze Aktenschränke. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.