Nepp statt Bargeldgewinne
Seit Jahren werden Deutsche und Franzosen mit Gewinnbenachrichtigungen
überhäuft. Die entsprechende Post ist professionell aufgemacht:
ein großer Bargeldgewinn direkt neben dem Namen des Adressaten,
dies alles versehen mit dem Hinweis, eine Rechtsperson bürge für
den korrekten Ablauf der Auszahlung usw.
Im selben Briefumschlag sind regelmäßig bunte Prospekte und
Bestellscheine für Produkte aller Art: kleine Haushalts- und Reinigungsgeräte,
Schmuck usw. In Anbetracht des großen Bargeldgewinns sehen viele
Verbraucher zweimal hin und nicht wenige tun, was das Unternehmen von
ihnen erwartet: In der Hoffnung auf den Gewinn geben die Verbraucher
Bestellungen (häufig im Wert unter 50,- DM) auf. -Was folgt, ist
die Warenlieferung, vom angekündigten Gewinn aber keine Spur. Die
Firmen bearbeiten einerseits die Bestellungen, führen reine Gewinnanforderungen
jedoch sofort dem Papierkorb zu. - Es geht also einzig um den Absatz
von Waren.
Neben Gewinnversprechen sind häufig auch unbestellte Warenzusendungen
zu beobachten. Hierbei werden Verbraucher durch Mahnungen "aus
heiterem Himmel" verunsichert: Den Privatpersonen geht dabei völlig
überraschend eine "2." oder "3. Mahnung" für
nie bestellte Waren zu. Die Rechtslage hat sich seit dem 1. Juni 2000
in Deutschland mit dem In- Kraft-Treten des Fernabsatzgesetzes zwar
verbessert. Das Widerrufsrecht beträgt nun 14 Tage und die Firmen
können nun sogar dazu verurteilt werden, den angekündigten
Gewinn auszuzahlen! Spektakuläre Gewinnbenachrichtigungen bleiben
aber auch weiterhin nicht aus. Die Firmen haben ihren Sitz zum Teil
im europäischen Ausland, was ein Eingreifen erschwert. Gerade bei
einem Sitz außerhalb Deutschlands sollte man die Hände deshalb
von derlei Post lassen.
Bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl füllen die entsprechenden
Reklamationen ganze Aktenschränke. Für weitere Informationen
stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.