Merkblatt: Grund- und Wohnsteuer in Frankreich

Die Grund- und die Wohnsteuer gehören zu der Kategorie der Gemeindesteuern und kommen somit nicht dem französischen Staat sondern den Gebietskörperschaften zu Gute.

Die Grund- und die Wohnsteuer müssen jeweils spätestens bis zu dem auf dem Steuerbescheid (avis d’imposition) angegebenen Datum bezahlt werden, ansonsten werden in der Regel Verzugszinsen i.H.v. 10% geltend gemacht. Achten Sie darauf, dass bei einer Begleichung der Steuer per Scheck auf dem Postwege der Poststempel ausschlaggebend ist!

Sollten Sie aus finanziellen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sein, die Steuerforderung zu begleichen, können Sie unter Angabe der Gründe um einen Aufschub der Zahlung bitten. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man Ihnen auch die Verzugszinsen erlässt. Sie sollten daher unbedingt Kontakt mit Ihrem Finanzamt und dem dort für Sie zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen. Besonders bei Arbeitslosigkeit zeigen sich die Finanzämter in der Regel sehr kooperationsbereit.

Hier finden Sie nun allgemeine Informationen zur Grundsteuer und zur Wohnsteuer in Frankreich.

Informationen zu Zahlungserleichterungen und Steuerfreibeträgen für 2004 finden Sie hier.

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