Gemeindesteuern in Frankreich: Zahlungsbegünstigungen und Steuerfreibeträge 2004

 

  • Steuerbefreiung für ältere oder behinderte Personen

Personen, die älter als 75 Jahre und Empfänger der staatlichen Behindertenunterstützung („allocation aux adultes handicapés, AAH“) sind, genießen 2004 eine Steuerbefreiung von der Grundsteuer, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Das zu versteuernde Referenzeinkommen („revenu fiscal de référence“, wird auf dem Steuerbescheid für die Einkommensteuer 2003 aufgeführt) darf die Summe von 7.165 € für den ersten Anteil des Familienquotienten („première part de quotient familial“) nicht überschreiten. Für jede zusätzliche Hälfte eines Anteils dieses Familienquotienten wird das zu versteuernde Referenzeinkommen um 1.914 € erhöht, für jedes weitere Viertel um 975 €.

Personen zwischen 65 und 75 Jahren, die ebenfalls diese o.g. Obergrenzen einhalten, können von einem Steuernachlass i.H.v. 100 € profitieren.

Von dieser Obergrenze hängt auch die Steuerbefreiung von der Wohnsteuer ab, die folgenden Personen gewährt wird: Personen über 60 Jahre, Witwen und Witwern ohne Altersbegrenzungen, Invaliden oder körperbehinderten Personen, die unfähig sind, für ihre Bedürfnisse aufzukommen und Empfänger der staatlichen Behindertenunterstützung.

Für Haushalte mit geringfügigem Einkommen kann die zu zahlende Wohnsteuer einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Referenzeinkommen 16.848 € nicht überschreitet, mit einem Zuschlag von 3.937 € für den ersten Anteil des Familienquotienten und von 3.097 € für jede zusätzliche Hälfte eines Anteils (oder 1.969 € und 1.549 € für jedes zusätzliche Viertel)

  • Zahlungserleichterungen für die Wohnsteuer

Personen, deren Einkommen zwischen 2003 und 2004 um mehr als 30% gesunken ist, können um einen Aufschub für die Begleichung Ihrer Steuerschuld bitten. Ein solcher Aufschub wird allerdings nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Außerdem ist zu beachten, dass, falls es dem Steuerpflichtigen im selben Jahr noch gelingt, seine Situation zu verbessern, die Steuer im darauf folgendem Jahr wieder normal angesetzt wird.

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