RECHTSANWALTSHONORARE
IN FRANKREICH
Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie voraus eine Honorarvereinbarung (convention d'honoraires) treffen: je detaillierter die Absprache, desto besser.
Außer seinem Honorar kann der Anwalt auch die Erstattung der für das Gerichtsverfahren ausgelegten Kosten verlangen.
I. Versuchen Sie zunächst sich gütlich mit Ihrem Anwalt zu einigen:
Wenn nein, sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, welche Rechnungsposten Sie bestreiten. Wenn ja, vergleichen Sie beide Dokumente.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, können Sie sich an den für Ihren Rechtsanwalt zuständigen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer wenden (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Nach Anhörung beide Parteien, setzt der Präsident innerhalb einen Frist von 3 Monaten ein angemessenes Honorar fest. Seine Entscheidung wird Ihnen innerhalb von 15 Tagen per Einschreiben mit Rückschein zugestellt. III. Das Verfahren vor dem Berufungsgerichts Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden? Sie können innerhalb 1 Monats Berufung bei dem zuständigen Berufungsgericht einlegen (per Einschreiben mit Rückschein). Das Gericht setzt dann nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ein Honorar fest. Gegen diese Entscheidung bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit der Revision zum französischen Kassationshof. Sie sollten jedoch bedenken, dass es sich hierbei um ein langfristiges und kostspieliges Verfahren handelt. Sie
haben noch Fragen?
Die Liste der Präsidenten der französischen Rechtsanwaltskammern und der Berufungsgerichte finden Sie unter: http://www.conferencedesbatonniers.com
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