RECHTSANWALTSHONORARE IN FRANKREICH


Das Anwaltshonorar ist die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit (Beratung, Recherche, Reisekosten, Verfassen von Briefen und Schriftsätzen, Anwesenheit bei Gericht). Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Gemäß Artikel 10 des Gesetzes 71-1130 vom 30. Dezember 1971 „wird das Honorar von dem Anwalt zusammen mit seinem Mandant festgesetzt“.

Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie voraus eine Honorarvereinbarung (convention d'honoraires) treffen: je detaillierter die Absprache, desto besser.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten Rechtsanwaltshonorare zu vereinbaren:
  • Pauschalhonorare für einfache Rechtsstreitigkeiten,
  • vorher festgesetzte Stundentarife,
  • ergebnisabhängige Honorare. Das Honorar darf aber niemals vollständig vom Erfolg abhängen. Die Honorare sollten aus einem festen Teil und einem Prozentsatz des erzielten Schadenersatzes oder einem Dienstleistungspauschal bestehen.

Außer seinem Honorar kann der Anwalt auch die Erstattung der für das Gerichtsverfahren ausgelegten Kosten verlangen.


WAS TUN, WENN SIE MIT DER HÖHE DES HONORARS NICHT EINVERSTANDEN SIND?

I. Versuchen Sie zunächst sich gütlich mit Ihrem Anwalt zu einigen:

  • Verlangen sie eine detaillierte Abrechnung der Kosten und Honorare (Sie können Ihre Zahlungen bis zum Empfang der Abrechnung aussetzen).
  • Sie haben eine Honorarvereinbarung mit Ihrem Anwalt?

Wenn nein, sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, welche Rechnungsposten Sie bestreiten.

Wenn ja, vergleichen Sie beide Dokumente.

  • Bei Übereinstimmung werden Reklamationen nur in Ausnahmefällen möglich sein.
  • Bei Abweichungen sollten Sie auch in diesem Fall Ihrem Anwalt mitteilen, welche Rechnungsposten Sie bestreiten.


II. Das Verfahren vor dem Präsidenten der französischen Rechtsanwaltskammer (bâtonnier du barreau)

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, können Sie sich an den für Ihren Rechtsanwalt zuständigen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer wenden (am besten per Einschreiben mit Rückschein).

Nach Anhörung beide Parteien, setzt der Präsident innerhalb einen Frist von 3 Monaten ein angemessenes Honorar fest. Seine Entscheidung wird Ihnen innerhalb von 15 Tagen per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.

III. Das Verfahren vor dem Berufungsgerichts

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden?

Sie können innerhalb 1 Monats Berufung bei dem zuständigen Berufungsgericht einlegen (per Einschreiben mit Rückschein). Das Gericht setzt dann nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ein Honorar fest.

Gegen diese Entscheidung bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit der Revision zum französischen Kassationshof. Sie sollten jedoch bedenken, dass es sich hierbei um ein langfristiges und kostspieliges Verfahren handelt.

Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich an unser internationales Juristenteam (Euro-Info-Verbraucher e. V.)


LINKS:

Die Liste der Präsidenten der französischen Rechtsanwaltskammern und der Berufungsgerichte finden Sie unter: http://www.conferencedesbatonniers.com

 

zurück