Europäische Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen
- Einführung eines Informationssystems zwischen den Mitgliedstaaten -

Die europäische Richtlinie 2003/48/CE zielt darauf ab, die bestehenden Missstände bei der Besteuerung von Zinserträge zu beheben. Sie sieht zu diesem Zweck einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Zinszahlungen vor. Zunächst sind die auszahlenden Stellen, zumeist Banken, verpflichtet, die jeweils zuständigen staatlichen Stellen zu informieren, wenn sie Zinsen an im Ausland lebende natürliche Personen auszahlen. Die nationalen Behörenden leiten die Information dann an den betreffenden Mitgliedstaat weiter. Dies soll sicherstellen, dass Zinsen, die ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat ausgezahlt bekommt, effektiv besteuert werden. Nur Belgien, Luxemburg und Österreich sind von der Pflicht zur Informationsübermittlung zunächst befreit. Im Gegenzug müssen sie eine Quellensteuer von zunächst 15% während der ersten drei Jahre, 25% während der nächsten drei Jahre und 35 % nach sechs Jahren erheben. Diese wird dann zwischen den beiden betroffenen Staaten aufgeteilt. Die Richtlinie war von den Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2004 umzusetzen. Die ersten Informationen werden voraussichtlich ab 2006 für das Jahr 2005 übermittelt.