2001




Blick auf die Aktivitäten des Jahres 2001

  Veröffentlichung 3 neuer Informationsbroschüren

Die Reihe "Europäischen Infothek" besteht aus Informationsbroschüren zu Fragen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes. So konnte die Reihe im Jahr 2001 um drei neue Broschüren erweitert werden, die im Rahmen des PAMINA-VERBRAUCHER-PROJEKTS finanziert wurden.

Immobilienmakler in Frankreich

Der französische Immobilienmakler genießt im Verhältnis zu seinem deutschen Kollegen einen spezifischen Status; diese Regelung hat den Schutz der Verbraucher bei der Vornahme von Grundstücksgeschäften zum Ziel, anlässlich derer sie sich an einen Grundstücksspezialisten wenden - sei es um zu kaufen, zu verkaufen oder auch zu mieten.

So muss jeder in Frankreich tätig werdende Immobilienmakler einen besonderen Gewerbeschein besitzen, der von den französischen Verwaltungsbehörden für jeweils ein Jahr ausgestellt wird. Im Hinblick auf den Wert der Transaktionen ist es wichtig, die Reichweite der Gewährleistungsrechte, den Umfang des erteilten Auftrags und die Höhe der Honorare sowie deren Verteilung auf Erwerber, Verkäufer oder Vermieter und Mieter zu kennen. Diese Broschüre soll diejenigen ergänzen, die den Immobilienerwerb oder das Mieten in Frankreich eingehender behandeln.

Die praktischen Informationen werden durch Hinweise auf Internetseiten, die sich mit diesem Thema besonders befassen - wie etwa die der A.N.I.L. (Zentralstelle für die Information über Wohnraum) ergänzt.

Immobilienfinanzierung mit französischen Banken

Angesichts der neuen Angebote grenzüberschreitender Kredite durch französische Geldinstitute wurde nach immer mehr Informationen zu den Bedingungen, Sicherheiten und der Durchführung eines Baufinanzierungskredits nach französischem Recht gefragt.

Dank dieser neuen Broschüre, einzigartig in seiner Art, kann sich der zukünftige Darlehensnehmer über die verschiedenen Formen der Immobilienfinanzierung, die auf dem französischen Finanzmarkt angeboten werden, über die öffentlichen Hilfen, die den Erwerb eines Eigenheims fördern sollen, und vor allem über die Unterschiede informieren, die im Vergleich zu den deutschen Angeboten bestehen.

Entgegen der Situation in Deutschland sind Darlehen in Frankreich Gegenstand einer sehr speziellen Regelung, die auf den Schutz des Darlehensnehmers zielt (Hinweis auf die zwingenden Angaben im Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrags, Widerrufsfristen, Sicherheiten, Versicherungen, vorzeitige Tilgung, etc.). Zu diesem Zweck informiert die Broschüre detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen französischer Darlehen.

Autokauf in Europa und was bei der Zulassung in Frankreich zu beachten ist

Die Diskrepanz bei Fahrzeugpreisen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten sowie der Wegfall von Formalitäten an Grenzen und bei Finanzämtern bewegt immer mehr Verbraucher zum Kauf ihres Fahrzeugs im Ausland.

So gesehen, ist das deutsch-französische Grenzgebiet eine bevorzugte Region für die Verbraucher, die sich nicht scheuen, Preise zu vergleichen und im Nachbarland einzukaufen.

Sie profitieren von den sich neu eröffnenden Möglichkeit, Fahrzeuge im Ausland günstiger zu kaufen. Wir konnten so einen starken Anstieg der im Elsaß gestellten Zulassungsanträge feststellen, die auch daherrühren, dass deutsche Familien bei ihrem Umzug ins Elsaß ihr Auto dort zulassen möchten, so wie es das Gesetz verlangt.

Demgegenüber hat EURO-INFO-VERBRAUCHER in Kehl eine gewisse Anzahl von Problemen erfasst, die sich als wahre Hindernisse beim Import oder bei der Einfuhr von Fahrzeugen nach Frankreich herausstellen können.

Darüber hinaus macht sich die fehlende Harmonisierung der technischen Kontrollen in den Mitgliedstaaten der EU in der ansteigenden Zahl grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten bemerkbar. Denn die Kontrollen unterscheiden sich von einem Land zum anderen und bescheinigen keineswegs, dass das Fahrzeug unveränderterweise auch im Nachbarland die Betriebserlaubnis erhalten wird.

Diese Broschüre zielt darauf, dem deutschen Verbraucher einen umfassenden Überblick über die Gesamtheit der zu erfüllenden Formalitäten zu verschaffen, die nur aus dem Grunde erforderlich sind, dass die französischen Behörden nach wie vor die EWG-Typengenehmigung nicht anerkennen.