Neuigkeiten 1999

Fortbildung "Finanzdienstleistungen in Europa"
 
Durch die Europäisierung der Finanzprodukte, die Einführung des Euro und die neue Informationstechnik führt Euro-Info-Verbraucher mit Unterstützung der Europäischen Union ein Fortbildungsprojekt für Berater von Verbraucherorganisationen durch. Ziel des Projekts ist die gezielte Schulung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Ferner ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Verbraucherschutzorganisationen und der nationalen Aufsichtsbehörden beabsichtigt, denen für die Funktionstüchtigkeit eines einheitlichen europäischen Finanzmarktes eine zentrale Rolle zufällt.


Die Partnerorganisationen aus fünf EU-Mitgliedstaaten sind:
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stuttgart / Deutschland)
  • Chambre de Consommation d’Alsace (Strasbourg / Frankeich)
  • Verbraucherzentrale Südtirol (Bolzano / Italien)
  • Konsumentenschutz Arbeiterkammer Oberösterreich (Linz / Österreich)
  • Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien (St. Vith / Belgien)

In dem Projekt (September 1999 - August 2000) sind fünf Fortbildungsveranstaltungen für die Ausbilder der einzelnen Organisationen geplant: das erste Seminar fand am 2. und 3. Dezember 1999 in Kehl statt und war dem Thema „Geldanlage in Europa“ gewidmet.

 

Erstes Seminar "Geldanlage in Europa"

Trotz eines zunehmend europäisierten Finanzmarkts mit einer einheitlichen Währung ist die europäische Rechtsangleichung im Kapitalanlagebereich noch wenig ausgeprägt. 40 Verbraucherschützer, Rechtsexperten und Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden konnten sich von den erheblichen Unterschieden überzeugen, die zwischen den Finanzkulturen und Rechtssystemen der EU-Mitgliedstaaten fortbestehen. Beim Blick auf die nationalen Rechtsvorschriften war festzustellen, dass in Frankreich eine vergleichsweise anlegerfreundliche Rechtslage vorherrscht. Anders als der deutsche Anleger kennt der französische Investor das Problem eines sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“ nicht. Gemeint ist ein Finanzmarkt, der zum Teil nicht wirksam kontrolliert wird. Experten schätzen den Anlegerschaden in Deutschland aus pro Jahr auf ca. 60 Milliarden DM. In eingeschränktem Maß lassen sich ähnliche Beobachtungen für Österreich machen. Die Bedeutung der nationalen Aufsichtsbehörden nimmt zu. Bei Anfragen hinsichtlich zweifelhafter Finanzfirmen forderten Seminarteilnehmer gegenüber den deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden, dass die Öffentlichkeit entsprechend gewarnt wird, ähnlich wie es der französischen Börsenaufsicht erlaubt ist (Commission des Opérations de Bourse).


Kurz notiert....


Euro-Info-Verbraucher e.V. macht seit Jahren auf die unseriösen Vertriebsmethoden bestimmter Anbieter aufmerksam, die zu zahlreichen französischen Verbraucherbeschwerden führten (s. Jahresberichte von Euro-Info-Verbraucher e.V. aus den letzten Jahren). Eine der grenznah gelegenen deutschen Kapitalanlageunternehmen, EIGER Deutschland GmbH, hatte 1999 vor dem Landgericht Offenburg Klage gegen Euro-Info-Verbraucher e.V. erhoben. Klagegegenstand war u. a. die Behauptung, der Verbraucherverein hätte unwahre Aussagen zur Geschäftstätigkeit der klagenden Firma gegenüber Kunden und Journalisten verbreitet. Der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens wurde unterdessen im Juni 1999 vom Strafgericht in Straßburg wegen unerlaubten Vertriebs von spekulativen Börsentermingeschäften in Frankreich verurteilt. Auf dieses Strafverfahren hatte Euro-Info-Verbraucher e.V. hingewiesen. Da die verbreiteten Informationen daher auf Tatsachen beruhten, wurde die vor dem deutschen Gericht anhängige Klage in vollem Umfang abgewiesen und die Kapitalanlagefirma zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Euro-Info-Verbraucher e.V. sieht in dieser Entscheidung ein positives Signal im Hinblick auf die Informationsarbeit, die vorbeugend geleistet werden muss, bevor der Anleger in zweifelhafte grenzüberschreitende Anlagegeschäfte investiert.