Bestimmungen zu Führerscheinen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten

Ein Führerschein, der außerhalb der EU bzw. außerhalb von Norwegen, Island oder Liechtenstein (Europäischer Wirtschaftsraum / EWR) erworben wurde, gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der ordentliche Wohnsitzes in Deutschland begründet wurde, noch sechs Monate. Darüber hinaus wird er nicht anerkannt.

Nach Ablauf dieser Frist ist es somit erforderlich sich einen deutschen Führerschein ausstellen zu lassen. Die Voraussetzungen für die Erteilung des deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat die Fahrerlaubnis erworben wurde. Es ist ratsam sich in jedem Falle rechtzeitig mit den jeweils zuständigen Behörden am Wohnort in Verbindung zu setzen.

In Ausnahmefällen und auf Antrag kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sich der ordentliche Wohnsitz insgesamt nicht länger als 12 Monate in Deutschland befinden wird.


_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein _ Februar 2005 _

zurück