Mit Einführung
der Richtlinie wurden neue Bezeichnungen für nationale Führerscheine
eingeführt. So ersetzen nunmehr Buchstaben mit verschiedenen Unterklassen
die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5.
1 A - Motorräder
2 B - Personenkraftwagen (PKW)
3 C - Lastkraftwagen (LKW)
4 D - Kraftomnibusse
5 E - Anhänger
6 M - Kleinkrafträder
7 T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für
land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Jeder von einem Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein muss, sofern
noch gültig, von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, auch
wenn der Führerschein alt ist und nicht dem Gemeinschaftsmodell entspricht.
Mehr
zum europäischen Führerschein:
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/principles/001_de.htm
(teilweise auf englisch)
http://europa.eu.int/citizensrights/index_de.cfm
Informationen finden sich in der Rubrik „Allgemeine Leitfäden
auf EU-Ebene“ / "Wohnen in einem anderem Mitgliedstaat"
/ „Führerschein“ sowie unter „Merkblätter“
/ "Führerschein".
Mehr zum Führerschein in Deutschland:
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein
Mehr
zum Führerschein in Frankreich:
http://www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr/demarches/permis_de_conduire.htm
http://www.vaucluse.pref.gouv.fr/demarches/demarche_repasser_permis.htm
_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein
_ Februar 2005 _
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