Aktuelle Bezeichnungen für Führerscheine

Mit Einführung der Richtlinie wurden neue Bezeichnungen für nationale Führerscheine eingeführt. So ersetzen nunmehr Buchstaben mit verschiedenen Unterklassen die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5.
1 A - Motorräder
2 B - Personenkraftwagen (PKW)
3 C - Lastkraftwagen (LKW)
4 D - Kraftomnibusse
5 E - Anhänger
6 M - Kleinkrafträder
7 T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Jeder von einem Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein muss, sofern noch gültig, von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, auch wenn der Führerschein alt ist und nicht dem Gemeinschaftsmodell entspricht.

Mehr zum europäischen Führerschein:

http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/principles/001_de.htm (teilweise auf englisch)

http://europa.eu.int/citizensrights/index_de.cfm
Informationen finden sich in der Rubrik „Allgemeine Leitfäden auf EU-Ebene“ / "Wohnen in einem anderem Mitgliedstaat" / „Führerschein“ sowie unter „Merkblätter“ / "Führerschein".


Mehr zum Führerschein in Deutschland:

http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein

Mehr zum Führerschein in Frankreich:

http://www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr/demarches/permis_de_conduire.htm
http://www.vaucluse.pref.gouv.fr/demarches/demarche_repasser_permis.htm


_ Euro-Info-Verbraucher e.V. _ Der Europäische Führerschein _ Februar 2005 _

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