Gerichtliche Streitbeilegung

Beim Scheitern einer gütlichen Einigung bleibt den Vertragsparteien als „letztes Mittel“ für eine Streitbeilegung natürlich immer der Gang vor Gericht. Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte sollten Sie aber zunächst genau überprüfen, ob Sie über die notwendigen Beweise für Ihre Behauptungen verfügen, denn Sie müssen die Forderungen, die Sie geltend machen, auch belegen können.

Ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, hängt darüber hinaus davon ab, wie aussichtsreich eine Klage ist und welche Kosten für den Kläger entstehen.

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